Jahresabschluss

Ein zentraler Bestandteil unseres Leistungsspektrums ist die Erstellung von Jahresabschlüssen aller Rechtsformen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften).

Der Jahresabschluss enthält entscheidende Informationen über die wirtschaftliche Verfassung eines Unternehmens zum Stichtag des jeweiligen Wirtschaftsjahres.

Die Analyse des Jahresabschlusses liefert dem Unternehmer, seinen Gläubigern und möglichen Investoren einen fundierten Überblick über das wirtschaftliche Ergebnis der unternehmerischen Tätigkeit.

Außerdem bildet der Jahresabschluss die Grundlage für die Besteuerung.

Anforderungen an verschiedene Unternehmenstypen und -größen

Kleinere Unternehmen und bestimmte Steuerpflichtige, die nicht der Buchführungspflicht unterliegen, können den Jahresabschluss in der Form der Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Eine Pflicht zur Aufstellung einer Bilanz entfällt bei diesen.

Größere Unternehmen und Kapitalgesellschaften müssen je nach Größenklasse und Firmentyp des Unternehmens bestimmte Bilanzierungsvorschriften einhalten. Grundsätzlich besteht ein Jahresabschluss immer aus einer Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechung. In bestimmten Fällen sind darüber hinaus ein Anhang und ein Lagebericht zu erstellen. Ferner unterscheiden sich die Fristen zur Erstellung eines Jahresabschlusses je nach Art und Größenklasse eines Unternehmens.


Aufgrund unterschiedlicher Bilanzierungsvorschriften und Ansatzwahlrechte kann es notwendig sein, neben dem handelsrechtlichen Jahresabschluss einen gesonderten steuerrechtlichen Jahresabschluss zu erstellen. Bestimmte Unternehmen, insbesondere Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, den Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen oder wahlweise zu hinterlegen.

Unsere Leistungen im Bereich Jahresabschluss